Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
shs projectmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Gräfin-Monika-Straße 33, 88367 Hohentengen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 724986
EUID
DEB8537.HRB724986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm, Insolvenzgericht (bekanntgemacht durch Amtsgericht Ravensburg)
Aktenzeichen
40 IN 598/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
23.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung, Generalplanung, Übernahme des Projektmanagements und der Projektsteuerung, Abwicklung von Bauvorhaben aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der shs projectmanagement GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, die Registernummer lautet HRB 724986. Der Stichtag für die Gläubigerversimmung im schriftlichen Verfahren ist der 23.05.2025. Gegenstand der Abstimmung ist der Antrag der Insolvenzverwalterin auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Anlagevermögens und der unfertigen Erzeugnisse der Schuldnerin an Herrn Johannes Heinzler gemäß Vertrag vom 18.12./20.12.2024. Die Insolvenzgläubiger können bis zum Stichtag schriftlich zustimmen oder ablehnen. Eine Erklärung per einfacher E-Mail ist nicht wirksam. Stimmberechtigt sind Gläubiger, deren Forderung bereits geprüft und festgestellt wurde. Das Amtsgericht Ravensburg hat die Bekanntmachung am 28.04.2025 veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 598/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
shs projectmanagement GmbH, Völkerhofstraße 30, 88367 Hohentengen, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Heinzler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 724986
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Die Durchführung einer Gläubiger…
40 IN 598/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
shs projectmanagement GmbH, Völkerhofstraße 30, 88367 Hohentengen, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Heinzler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 724986
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird angeordnet. Stichtag, der dem Termin zur Gläubigerversammlung entspricht, ist Freitag, der 23.05.2025.
Gegenstand der Gläubigerversammlung ist der Antrag der Insolvenzverwalterin auf Erteilung der Zustimmung gem. § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO zur Veräußerung des Anlagevermögens und der unfertigen Erzeugnisse der Schuldnerin an Herr Johannes Heinzler gem. Vertrag vom 18.12./20.12.2024 gem. Bl. 159/165 der Verfahrensakte.
Die Insolvenzgläubiger bzw. stimmberechtigten absonderungsberechtigten Gläubiger erhalten die Möglichkeit, bis zum Ablauf des Stichtages, der dem Termin zur Gläubigerversammlung entspricht, dem Antrag schriftlich zuzustimmen oder schriftlich abzulehnen.
Eine solche Erklärung kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie die Erklärung in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Zur Berechnung des Abstimmungsergebnisses werden nur diejenigen Erklärungen berücksichtigt, die bis zum Ablauf des Stichtages beim Insolvenzgericht fristgerecht eingegangen sind (§ 76 Abs. 2 InsO).
Gib ein Beteiligter keine Stellungnahme ab, so bringt er zum Ausdruck, dass er sein Stimmrecht nicht ausübt.
Hinweise zum Stimmrecht und dessen Feststellung:
Stimmberechtigt ist ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung bis zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits geprüft und festgestellt wurde.
Die Gläubiger, deren Forderungen bisher bestritten wurden, oder die bis zum Stichtag eine Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, die jedoch bis zum Stichtag noch nicht geprüft wurde, können bis zum Ablauf des Stichtages beantragen, dass Ihnen Stimmrecht gewährt wird. Diejenigen Gläubiger, die an der Abstimmung im schriftlichen Verfahren teilgenommen haben und der Insolvenzverwalter können sich dann in einem anschließenden schriftlichen Verfahren über das Stimmrecht des Gläubigers einigen. Kommt es nicht zu einer Einigung, so entscheidet das Insolvenzgericht. Hat sich die Entscheidung des Rechtspflegers über die Gewährung des Stimmrechts nach § 77 der Insolvenzordnung auf das Ergebnis einer Abstimmung ausgewirkt, so kann der Richter auf Antrag eines Gläubigers oder des Insolvenzverwalters das Stimmrecht neu festsetzen und die Wiederholung der Abstimmung anordnen; zur Stellung des Antrages wird nach Entscheidung durch den Rechtspfleger eine Frist von zumindest 2 Wochen gesetzt werden.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160/162 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist (analog § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO) d.h. wenn kein Gläubiger sein Stimmrecht ausübt.
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Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 28.04.2025
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