Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SI Brand Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gwinnerstraße 19, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104670
EUID
DEM1201.HRB104670
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 264/19 S-5-9
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Sharon Ingber
Rolle
Geschäftsführer (vertr. d.)
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung / Einwendungsfrist
12.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Consulting in den Bereichen der Vermarktung von Lizenzen und der internationale Vertrieb von Gebrauchs- und Industriegütern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SI Brand Company GmbH ist eröffnet. Die Verfahrenseinstellung wird beabsichtigt, sofern keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erhoben werden und kein Vorschuss auf die Verfahrenskosten geleistet wird. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 12.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.200,00 EUR geleistet wird. Für den Insolvenzverwalter sind Mindestvergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 264/19 S-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SI Brand Company GmbH, Gwinnerstraße 19, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104670), vertr. d.: Sharon Ingber, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspri…
810 IN 264/19 S-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SI Brand Company GmbH, Gwinnerstraße 19, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104670), vertr. d.: Sharon Ingber, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 12.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.200,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 264/19 S-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SI Brand Company GmbH, Gwinnerstraße 19, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104670), vertr. d.: Sharon Ingber, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EU…
810 IN 264/19 S-5-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SI Brand Company GmbH, Gwinnerstraße 19, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104670), vertr. d.: Sharon Ingber, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.08.2026
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