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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Arbeitsschutzberatung und -betreuung, Brandschutzberatung und -betreuung, Baustellenkoordination, Schulungen, Hygieneberatung, Managementberatung, Prüfungen nach BetrSichV (= Betriebssicherheitsverordnung) und DGUV V3 (= Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3), Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176/77 sowie Gutachten in den vorgenannten Fachbereichen, ferner der Vertrieb von Arbeitsschutzartikeln und medizinischen Artikeln (außer Arzneimitteln) sowie von Defibrillatoren.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 03.08.2026 um 09:53 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sicherheitsingenieurbüro Teichmann GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arne Meyer bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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