Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13154
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sicherheitstechnik Lohmar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Scheiderhöherstraße 30-38, Haus G, 53797 Lohmar
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 13154
EUID
DER3208.HRB13154
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 95/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Klaus Lanz
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, der Verkauf, die Montage und Wartung in den Bereichen Elektro- und Kommunikationstechnik (Einbruch- Meldeanlagen, Funk-Alarmanlagen, Brand-Meldeanlagen, Video-Überwachungssysteme, Störmeldeanlagen, Rettungswegtechnik, Sprechanlagen, EDV-Netzwerke, Sicherheitsanalysen, ISDN/DSL Telefontechnik) sowie im Bereich eines Schlüssel-Not-Dienstes (Tür-Not-Öffnungen, Nachtschlüssel, Schließzylinder, Schließanlagen, Sicherheitsbeschläge, Schlösser und Tresore).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sicherheitstechnik Lohmar GmbH angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.07.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls dieser die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestreitet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt. Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminabsprache.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 95/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13154 eingetragenen Sicherheitstechnik Lohmar GmbH, Haus G, Scheiderhöherstraße 30-38, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Lanz,
wird an…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 95/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13154 eingetragenen Sicherheitstechnik Lohmar GmbH, Haus G, Scheiderhöherstraße 30-38, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Lanz,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 95/23
Amtsgericht Bonn, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 95/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13154 eingetragenen Sicherheitstechnik Lohmar GmbH, Haus G, Scheiderhöherstraße 30-38, 53797 Lohmar, frühere Anschrift: Im Rohnweiher 6, 53797 Lohmar,, früherer Name: ELKOM Elektro- Sicherheits- und …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 95/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13154 eingetragenen Sicherheitstechnik Lohmar GmbH, Haus G, Scheiderhöherstraße 30-38, 53797 Lohmar, frühere Anschrift: Im Rohnweiher 6, 53797 Lohmar,, früherer Name: ELKOM Elektro- Sicherheits- und Datentechnik GmbH, C. D. Büttner Sicherheitstechnik GmbH Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Lanz, Sülldorfer Landstraße 246, 22589 Hamburg
Geschäftszweig: Beratung, Verkauf, Montage u. Wartung in den Bereichen Elektro- und Kommunikationstechnik sowie Schlüssel-Not-Dienst
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.10.2024, um 15:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln, Telefon: 0221/9758530, Fax: 0221/97585310.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.01.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 17.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 95/23
Bonn, 24.10.2024
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