Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Siebert & Möller GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fegeteschstr. 20, 47809 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 3609
EUID
DER1402.HRA3609
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
03.09.2018
Einsichtnahme Antrag Vorschuss Auslagen
17.06.2024
Bewilligung Vorschuss Auslagen
22.07.2024
Prüfungsstichtag
03.03.2026
Antrag Vorschuss Vergütung
02.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebert & Möller GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Peter Houben, übt sein Amt seit dem 03.09.2018 aus. Im Juni 2024 wurde ein Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses der Auslagen des Insolvenzverwalters gestellt. Im Juli 2024 bewilligte das Gericht einen Vorschuss in Höhe von 3.427,20 EUR auf die Auslagen des Verwalters. Im Februar 2026 wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebert & Möller GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 92 IN 26/18 behandelt. Der Rechtsanwalt Peter Houben ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Anträge und Beschlüsse bezüglich der Vergütung und Auslage…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebert & Möller GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 92 IN 26/18 behandelt. Der Rechtsanwalt Peter Houben ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Anträge und Beschlüsse bezüglich der Vergütung und Auslagen des Verwalters bekanntgegeben. Am 03.09.2018 hat der Verwalter sein Amt angetreten. Ein Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses der Auslagen wurde am 17.06.2024 zur Einsichtnahme niedergelegt, wobei eine Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen eingeräumt wurde. Am 22.07.2024 wurde ein Vorschuss in Höhe von 3.427,20 EUR auf die Auslagen bewilligt. Eine weitere Bekanntmachung vom 02.07.2025 bestätigt die Bewilligung dieses Vorschusses. Am 02.07.2026 hat der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses auf die Verwaltervergütung gestellt, wogegen innerhalb von zwei Wochen Stellungnahmen möglich waren. Zudem wurde ein Prüfungsstichtag für nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsreg…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 47 niedergelegt.
92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsreg…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf
liegt der Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können binnen 2 Wochen, beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung bei vorgenanntem Insolvenzgericht eingereicht werden.
92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld,, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst, und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss auf die Auslagen bewilligt:
3.427,20 EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 03.09.2018 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld,, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst, und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf
wurde auf das Entgelt des Insolvenzverwalters ein Vorschuss auf die Auslagen bewilligt.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 03.09.2018 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld oder dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld oder dem Landgericht Krefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsreg…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Vorschusses auf die Verwaltervergütung beantragt. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 02.07.2026
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