Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 702388
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sigma Therapie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hilariusstraße 10, 79713 Bad Säckingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 702388
EUID
DEB8536.HRB702388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 142/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Rolle
Sachwalter
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 966890
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2024
Berichtstermin
11.12.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.12.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung ärztlicher und therapeutischer Leistungen im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Schmerztherapie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sigma Therapie GmbH ist anhängig. Vorläufiger Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 10.02.2025. Bei der Berechnung wurde von einem Vermögenswert in Höhe von 846.946,24 EUR ausgegangen. Es wurde ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % als gerechtfertigt angesehen. Zuschläge wurden für die fortgeführte Geschäftstätigkeit sowie die Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter von 57 Arbeitnehmern gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sigma Therapie GmbH ist am 01.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub hat seine Vergütung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sigma Therapie GmbH ist am 01.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub hat seine Vergütung und Auslagen festgesetzt erhalten; eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 % wurde aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der Vorfinanzierung von Löhnen gerechtfertigt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.11.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfungstermin sind für den 11.12.2024 anberaumt. Der bereits benannte vorläufige Gläubigerausschuss bleibt bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigma Therapie GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Bielitz
Weihermatten 1, 79713 Bad Säckingen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
- Sachwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen…
4 IN 142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigma Therapie GmbH
vertr.d.d. Geschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Bielitz
Weihermatten 1, 79713 Bad Säckingen
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
- Sachwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 10.02.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 846.946,24 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.02.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt. Folgende Zuschlagstatbestände lagen vor:
1. Der Geschäftsbetrieb wurde während des gesamten Eröffnungsverfahrens fortgeführt. Der Sachwalter hatte dabei die Geschäftsführung zu überwachen, dies erforderte eine dauerhafte und umfassende Einbindung in den Prozess der Betriebsfortführung. Der geltend gemachte Zuschlag von 25 %, der sich durch die notwendige Vergleichsrechnung auf 6,83 % reduzierte, ist hierfür angemessen.
2. Die Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter der 57 Arbeitnehmer von Juli bis September 2024 wurde vom vorläufigen Sachwalter begleitet und überwacht. Der mit der finanzierenden Bank zu schließende Vertrag war zu prüfen. der geltend gemachte Zuschlag von 25 % ist angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigma Therapie GmbH
vertr d.d. Geschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Bielitz
Weihermatten 1, 79713 Bad Säckingen
- Schuldnerin -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 702388
Geschäftszweig: Betrieb einer Privatklinik zur Gewährleistung eine…
4 IN 142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigma Therapie GmbH
vertr d.d. Geschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Bielitz
Weihermatten 1, 79713 Bad Säckingen
- Schuldnerin -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 702388
Geschäftszweig: Betrieb einer Privatklinik zur Gewährleistung eines umfassenden medizinischen und psychotherapeutischen Leistungsspektrums
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.10.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 966890
Telefax: 0711 9668999
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.11.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.12.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 20, 1. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 11.12.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 20, 1. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der bereits benannte vorläufige Gläubigerausschuss wird weiter bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Agentur für Arbeit Offenburg vertr.d. Herrn Patric Frey
Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg
|Volksbank Rhein-Wehra eG vertr.d. Herrn Thomas Grieshaber
Schützenstraße 7 - 11, 79713 Bad Säckingen
|qhit healthcare consulting, Inhaber: Herr Guido Burkhardt
Hochbergerstrasse 70, 4057 Basel, Schweiz
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 01.10.2024
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