Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
sigo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 100256
EUID
DEM1103.HRB100256
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 364/23
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Aufhebung Eigenverwaltung
01.08.2024
Gläubigerversammlung
19.02.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vermieten, einschließlich Leasing, und der Verkauf von Fahrradverleihstationen und von für den Verleih konzipierten E- Bikes. Pedelecs, Cargo-E-Bikes und Fahrrädern, sowie die Vermarktung von Fahrradverleisystemen und sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sigo GmbH ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.06.2023 angeordnet. Die vorläufige Sachwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, hat ihre Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 15.01.2024 festsetzen lassen. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung betrug 1.072.183,53 €, woraus sich eine Regelvergütung von 9.575,71 € ergab, die um 48,02 % aufgrund von Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen erhöht wurde. Mit Beschluss vom 30.07.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und die bisherige Sachwalterin Sylvia Rhein zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Für den 19.02.2026 ist eine Gläubigerversammlung anberaumt, auf der die Genehmigung eines Vergleichs beschlossen werden soll, nach dem die Geschäftsführer Tobias Lochen und Thorsten Näbig einen Betrag von 80.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zahlen.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sigo GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet, welche jedoch mit Wirkung zum 01.08.2024 aufgehoben wurde. Zur Insolvenzverwalterin wurde die bisherige Sachwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, ernannt. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Sachw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sigo GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet, welche jedoch mit Wirkung zum 01.08.2024 aufgehoben wurde. Zur Insolvenzverwalterin wurde die bisherige Sachwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, ernannt. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Sachwalterin wurden durch Beschluss des Gerichts festgesetzt. Für den 19.02.2026 ist eine Gläubigerversammlung anberaumt, auf deren Tagesordnung die Genehmigung eines Vergleichs steht, nach dem die Geschäftsführer Tobias Lochen und Thorsten Näbig einen Betrag von 80.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zahlen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 364/23 In dem Insolvenzverfahren sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 19.02.2026, 10:00 Uhr, Zimmer 4.312, 4. OG, Gebäude D, Mathild…
9 IN 364/23 In dem Insolvenzverfahren sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 19.02.2026, 10:00 Uhr, Zimmer 4.312, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Genehmigung eines Vergleichs, nach dem Tobias Lochen und Thorsten Näbig zugunsten der Insolvenzmasse an die Insolvenzverwalterin einen Betrag in Höhe von 80.000,00 EUR zahlen und damit alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Insolvenz der Schuldnerin ergebenden Ansprüche erledigt sind
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 364/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Sachwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festg…
9 IN 364/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Sachwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Der Sachwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.06.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wird nach den Vorschriften der §§12a Absatz 1 Satz1 InsVV, §§ 270b Absatz 1 Satz 2 InsO i.V. m. §§ 274 Absatz 1, 63 Absatz 3 Satz 1 InsO berechnet.
Zur Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Vergütung eines vorläufigen Sachwalters sind die Regelungen zur Bestimmung der Berechnungsgrundlage eines vorläufigen Insolvenzverwalters anzuwenden, §§ 11 Absatz1 Satz 1 InsVV, 63 Absatz 3 Satz 2 InsO.
Bemessungsgrundlage ist gemäß § 12a Absatz1 Satz 2 InsVV das Vermögen des Insolvenzschuldners, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckte und welches im Fall der Eröffnung als Insolvenzmasse i.S.d. § 35 InsO zu behandeln wäre.
Die Berechnungsgrundlage wurde korrekt mit 1.072.183,53 € angesetzt.
Die Regelvergütung der vorläufigen Sachwalterin beträgt somit 9.575,71 €.
Die Regelvergütung ist gemäß §§ 11,10.3 InsVV zu erhöhen, wenn die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters aufgrund Besonderheiten des Verfahrens von den Tätigkeiten eines vorläufigen Sachwalters in einem Normalfall abweichen.
Im vorliegenden Fall sind aufgrund
- Betriebsfortführung
- begleitende Bemühungen zu einer übertragenen Sanierung
- Unternehmensanleihen
Erhöhungskriterien gegeben.
Es wird diesbezüglich auf den Vergütungsantrag der vorläufigen Sachwalterin vom 15.12.2023 Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung ist eine Erhöhung der Regelvergütung um 48,02 % angemessen und gerechtfertigt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 364/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die bisherige …
9 IN 364/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die bisherige Sachwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de, ernannt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt - eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 364/23 .In dem Insolvenzverfahren der sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 30.07.2024 von Amts wegen aufgehoben.
Es ergeht stattdessen der folgende Beschlu…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 364/23 .In dem Insolvenzverfahren der sigo GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 100256), vertr. d.: 1. Tobias Lochen, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Näbig, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 30.07.2024 von Amts wegen aufgehoben.
Es ergeht stattdessen der folgende Beschluss:
Die durch Beschluss vom 01.08.2023 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung wird mit Wirkung zum 01.08.2024 aufgehoben.
Zur Insolvenzverwalterin wird die bisherige Sachwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de, ernannt.
G r ü n d e :
Die Aufhebung ist von der Schuldnerin beantragt worden (§ 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO) mit der Bitte diese mit Wirkung zum 01.08.2024 aufzuheben.
Die durch Beschluss vom 01.08.2023 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung war daher aufzuheben.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.08.2024.
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