Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sushi 51 MZ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 103056
EUID
DEM1103.HRB103056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 735/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Stephan Feldmann
Adresse
Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung Panasiatischen Reisspeisen und Sushi und der Handel, die Lieferung und Abholung von diesen Speisen in Mainz
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 34.377,74 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 10.934,34 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Dem Insolvenzverwalter ist die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; als Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung diente ein Wert der Insolvenzmasse von 13.687,50 EUR. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsic…
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 34.377,74 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 10.934,34 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung z…
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Dienstag, den 24.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalte…
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0,00 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 13.687,50 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzun…
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 06.01.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 735/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO…
9 IN 735/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2024
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