Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Silenos Pflegehaus Bochum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Starkerad-Weg 46, 65843 Sulzbach (Taunus)
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 113287
EUID
DEM1201.HRB113287
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 95/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Gf. Timm Hartwich
Rolle
Geschäftsführer (vertretungsberechtigt)
Termine & Fristen
Beschlussdatierung
18.02.2025
Beschlussdatierung
14.08.2025
Prüfungsstichtag
18.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Alten- und Pflegeheims
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Silenos Pflegehaus Bochum GmbH sind verschiedene Anordnungen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt. Zunächst ist die Prüfung der Forderungen in Rang 0 (Lfd. Nr. 42 bis 46) mit einem Prüfungsstichtag zum 02.04.2024 angeordnet worden. In einer späteren Bekanntmachung vom 18.02.2025 ist die Prüfung der Forderung in Rang 0 (Lfd. Nr. 49) mit einem Prüfungsstichtag zum 18.03.2025 festgelegt worden. Zuletzt wurde die Prüfung der Forderungen in Rang 0 (Lfd. Nr. 50 bis 62) angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 18.09.2025 festgesetzt ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Silenos Pflegehaus Bochum GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bochum hat in mehreren Beschlüssen die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO angeordnet. Die zu prüfenden Forderungen umfassten verschiedene laufende Numme…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Silenos Pflegehaus Bochum GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bochum hat in mehreren Beschlüssen die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO angeordnet. Die zu prüfenden Forderungen umfassten verschiedene laufende Nummernbereiche (42-46, 47-48, 49, 50-62) mit dem Rang nach § 38 InsO. Für die Prüfung wurden unterschiedliche Stichtage festgelegt: der 02.04.2024, der 23.09.2024, der 18.03.2025 und der 18.09.2025. Die jeweiligen Widerspruchsfristen endeten jeweils an diesen Terminen. Die Urkunden lagen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt wurden, erhielten keinen Auszug aus der Tabelle. Gegen die Beschlüsse stand der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden die Forderungen
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 42 bis lfd. Nr. 46.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 95/22
Amtsgericht Bochum, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 50 bis lfd. Nr. 62.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 95/22
Amtsgericht Bochum, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und n…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung wird im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.
Geprüft werden soll folgende Forderung:
Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 49.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 95/22
Amtsgericht Bochum, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113287 eingetragenen Silenos Pflegehaus Bochum GmbH, Nordring 20, 44787 Bochum, vertr. d. d. Gf. Timm Hartwich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 47 bis lfd. Nr. 48.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
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Amtsgericht Bochum, 19.08.2024
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