Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 29638
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Insolvenzprofil
Siloxa Cooling GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Carnaper Hof 14, 45329 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 29638
EUID
DER2503.HRB29638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 26/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.06.2024
Fristende Stellungnahme
09.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Bau, Vertrieb, Service, Wartung sowie die Vermietung von Kühlanlagen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siloxa Cooling GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen war der 13.06.2024. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden waren zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siloxa Cooling GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Masse von 24.649,72 EUR zugrunde gelegt wurde. Es war eine Schlussverteilung angeordnet worden;…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siloxa Cooling GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Masse von 24.649,72 EUR zugrunde gelegt wurde. Es war eine Schlussverteilung angeordnet worden; für die Verteilung an Gläubiger im Range des § 38 InsO standen keine Mittel zur Verfügung, obwohl Forderungen in Höhe von 21.189,19 EUR angemeldet waren. Vor der Einstellung wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 13.06.2024 war. Die Beteiligten hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.10.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10, 5…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10, 52499 Baesweiler und Herrn Dr. Marc-Joachim Prabucki als GF d. Siloxa Cooling GmbH, Eiland 3, 45134 Essen
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
165 IN 26/21
Amtsgericht Essen, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10, 52499 Baesweiler und Herrn Dr. Marc-Joachim Prabucki als GF d. Siloxa Cooling GmbH, Eiland 3, 45134 Essen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 26/21
Amtsgericht Essen, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10, 52499 Baesweiler und Herrn Dr. Marc-Joachim Prabucki als GF d. Siloxa Cooling GmbH, Eiland 3, 45134 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 21.189,19 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
165 IN 26/21
Amtsgericht Essen, 09.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Marc-Joachim Prabucki, Eiland 3, 45134 Essen un…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Marc-Joachim Prabucki, Eiland 3, 45134 Essen und Herrn Michele Maggio, Michael Ende Str. 10, 52499 Baesweiler
ist am 05.10.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.10.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 26/21
Amtsgericht Essen, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 26/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29638 eingetragenen Siloxa Cooling GmbH, Carnaperhof 14, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michele Maggio als GF. d. Fa. Siloxa Cooling GmbH, Michael Ende Str. 10, 52499 Baesweiler und Herrn Dr. Marc-Joachim Prabucki als GF d. Siloxa Cooling GmbH, Eiland 3, 45134 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 24.649,72 € zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.06.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
165 IN 26/21
Amtsgericht Essen, 08.08.2024
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