Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
silvertex aqua GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639
EUID
DEG1207.HRB15639
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 246/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung Datum
31.01.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
12.03.2024
Bekanntmachung Datum
01.08.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
17.09.2024
Bekanntmachung Datum
18.05.2026
Schlusstermin
17.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der silvertex aqua GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Widerspruch bis zum 12.03.2024 bei Gericht einging. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung festsetzen lassen, basierend auf einem Vermögenswert von 233.015,91 EUR. Im Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 328.810,70 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 60.275,12 EUR, aus dem noch die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger Schriftsätze zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der silvertex aqua GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Forderungen zur Prüfung angemeldet, wobei schriftliche Widerspruchsfristen bis zum 12.03.2024 und später bis zum 17.09.2024 gesetzt wurden. Der Insolvenzverwalter hat…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der silvertex aqua GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Forderungen zur Prüfung angemeldet, wobei schriftliche Widerspruchsfristen bis zum 12.03.2024 und später bis zum 17.09.2024 gesetzt wurden. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung festsetzen lassen, basierend auf einem Vermögenswert von 233.015,91 EUR sowie Zuschlägen für Mehrarbeit. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlusstermin auf den 17.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger noch Schriftsätze zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Das Verteilungsverzeichnis berücksichtigt Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 328.810,70 EUR. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 60.275,12 EUR, aus dem noch die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen sind. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird gemäß § 177 Abs. …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.03.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 246/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird der Schlussvertei…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 17.07.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
3 IN 246/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 246/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen sind in de…
3 IN 246/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 328.810,70 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 60.275,12 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Frankfurt (Oder), 18. Mai 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 246/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der silvertex aqua GmbH, Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalt…
3 IN 246/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der silvertex aqua GmbH, Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 233015,91€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 20 % festgesetzt. Der Verwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 25 % für die Mehrarbeit im Zusammenhang mit der geplanten übertragenden Sanierung und berücksichtigt einen Abschlag für die bereits während der vorläufigen Verwaltung getätigte Massemehrung.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird gemäß § 177 Abs. …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.09.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 246/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 01.08.2024
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