Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Simatel Distribution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 221579
EUID
DEP2305.HRB221579
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 43/24 - 0-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani
Adresse
Luisenstraße 10-11, 30159 Hannover
Telefon
0511 51525670
Termine & Fristen
Eröffnung
24.07.2024 , 14:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.09.2024
Prüfungstermin
22.10.2024
Schlusstermin
27.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung bzw. der Vertrieb von Telekommunikations- und Dienstleistungsverträgen aller Art sowie der damit verbundene Handel mit Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, Versand- und Paketdienstleistungen anzubieten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH ist am 24.07.2024 um 14:40 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 20.09.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin wurde auf den 22.10.2024 festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Widersprüche gegen nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen geprüft, wobei der entsprechende Stichtag auf den 22.06.2026 bestimmt wurde. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind mit Beschluss vom 29.06.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung; der Schlusstermin ist auf den 27.08.2026 angesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.195,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
…
904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 43/24 - 0 -: Über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2024 um 14:40 Uhr das Insolvenzv…
904 IN 43/24 - 0 -: Über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2024 um 14:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, Luisenstraße 10-11, 30159 Hannover, Tel.: 0511 51525670, Fax: 0511 51525677.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.07.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
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904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 27.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung …
904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 6.500,00 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 617,50 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 7.117,50 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll die Schlussver…
904 IN 43/24 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simatel Distribution GmbH, ehemals geschäftsansässig, Engelbosteler Damm 28, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 221579), vertr. d.: Marc Bernhard Schröder, Savannenweg 3, 30455 Hannover, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, Luisenstraße 10-11, 30159 Hannover, Tel.: 0511 51525670, Fax: 0511 51525677 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.195,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 65.527,42 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
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