Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Simon Elektronik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Roßfelder Straße 52/1, 74564 Crailsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 671280
EUID
DEB8537.HRB671280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 11/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.03.2024
Forderungsanmeldefrist
24.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Herstellung und Vertrieb von elektrischen Steuerungen, Bauteilen und anderen Wirtschaftsgütern und Verfahren der elektrischen Industrie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Elektronik GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 19.03.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Diese Anzeige ist am 25.03.2024 durch das Amtsgericht Crailsheim als Insolvenzgericht bekannt gegeben worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Elektronik GmbH, Crailsheim, ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Martin. Am 19.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Pr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Elektronik GmbH, Crailsheim, ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Martin. Am 19.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 24.11.2024 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 11/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simon Elektronik GmbH, Elektronik Systeme, Roßfelder Straße 52/1, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Martin
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 671280
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter …
4 1 IN 11/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simon Elektronik GmbH, Elektronik Systeme, Roßfelder Straße 52/1, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Martin
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 671280
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 19.03.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 25.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 11/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simon Elektronik GmbH, Elektronik Systeme, Roßfelder Straße 52/1, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Martin
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 671280
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträg…
4 1 IN 11/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simon Elektronik GmbH, Elektronik Systeme, Roßfelder Straße 52/1, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans Jürgen Martin
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 671280
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 29.09.2024
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