Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Shamrockring 1, 44623 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRA 8214
EUID
DER2201.HRA8214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 530/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2026 , 07:46 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.10.2026
Prüfungstermin
30.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 18.06.2026 hat das Amtsgericht Bochum im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne (vertreten durch die Simplicity Verwaltungs GmbH, amtlich eingetragen unter HRA 8214), vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anordnung sind Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, und Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 27.05.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 18.06.2026 angeordnet worden. Zum Insolve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 27.05.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 18.06.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 02.10.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 30.10.2026 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen werden ab dem 12.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Beschluss vom 03.08.2026 berichtigt eine offenbare Unrichtigkeit bezüglich der Adresse des Geschäftsführers.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 530/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 8214 eingetragenen Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafteri…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 530/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 8214 eingetragenen Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 23304 eingetragene Simplicity Verwaltungs GmbH, Shamrockring 1, 44623 Herne, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Czerlinsky, Shamrockring 1, 44623 Herne,
Geschäftszweig: ---
ist am 18.06.2026, um 07:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Bismarckstr. 90, 44629 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 530/26
Amtsgericht Bochum, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 530/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 8214 eingetragenen Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsge…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 530/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 8214 eingetragenen Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 23304 eingetragene Simplicity Verwaltungs GmbH, Shamrockring 1, 44623 Herne, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Czerlinsky, Shamrockring 1, 44623 Herne,
Geschäftszweig: ---
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Bismarckstr. 90, 44629 Herne.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.10.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 530/26
Bochum, 01.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 530/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 8214 eingetragenen Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 530/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 8214 eingetragenen Simplicity Management Consulting GmbH & Co. KG, Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 23304 eingetragene Simplicity Verwaltungs GmbH, Shamrockring 1, 44623 Herne, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Czerlinsky, Hans-Böckler-Allee 26, 45883 Gelsenkirchen,
wird der Beschluss vom 01.08.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Adresse des Geschäftsführers Marc Czerlinsky der persönlich haftenden Gesellschafterin Simplicity Verwaltungs GmbH wie folgt lautet: Hans-Böckler-Allee 26, 45883 Gelsenkirchen
80 IN 530/26
Amtsgericht Bochum, 03.08.2026
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