Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SiNetCon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 98, 36341 Lauterbach (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10509
EUID
DEM1406.HRB10509
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/913092-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2026 , 13:50 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
IT-Sicherheit und Netzwerk-Consulting sowie der Handel und die Schulung mit interaktiven Mediengeräten. Des Weiteren beinhaltet der Gegenstand des Unternehmens den Verleih von Lastenrädern (entgeltlich, gewerblich) und Fahrrad- Rikschas sowie Lastenrad-Anhänger; die Reparatur sowie den Verkauf von Lastenrädern- und -anhängern sowie diverse Lieferdienste in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Lebensmittelgeschäften, etc.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SiNetCon GmbH, IT-Sicherheit und Netzwerk-Consulting mit Sitz in Lauterbach (Hessen), HRB 10509, ist am 16.06.2026 um 13:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Rechtsanwältin Julia Kappel-Anwärterin wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit der Anordnung sind weitreichende Verfügungsbeschränkungen für die Antragsgegnerin verbunden; Verfügungen über das Vermögen sowie die Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 129/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SiNetCon GmbH, IT-Sicherheit und Netzwerk-Consulting, Bahnhofstraße 98, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10509),
vertreten durch:
Benjamin Matthias Lüddeke, Aachener Straße 47, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführ…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 129/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SiNetCon GmbH, IT-Sicherheit und Netzwerk-Consulting, Bahnhofstraße 98, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10509),
vertreten durch:
Benjamin Matthias Lüddeke, Aachener Straße 47, 53359 Rheinbach, (Geschäftsführer),
ist am 16.06.2026 um 13:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069913092-30 bestellt worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin (Zustimmungsvorbehalt).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 16.06.2026
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