Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Singh, Harman Jit
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Girmes-Kreuz-Straße 16, 41564 Kaarst
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRA 8125
EUID
DER1102.HRA8125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 170/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Quinkert
Adresse
Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 11:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.02.2024
Prüfungstermin
11.03.2024
Gläubigerversammlung
27.03.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K., ist am 01.01.2024 um 11:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Quinkert ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 19.02.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 11.03.2024. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs ist für den 27.03.2024 anberaumt worden. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig erachtet worden. Die Restschuldbefreiung wird erteilt, wenn der Schuldner den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrnim Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125 eingetragenen Harman Jit Singh, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ingo Gerdes, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
is…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrnim Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125 eingetragenen Harman Jit Singh, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ingo Gerdes, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 170/23
Amtsgericht Düsseldorf, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
Über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2024, um 11:04 Uhr da…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
Über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2024, um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Volker Quinkert, Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.03.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 170/23
Düsseldorf, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht ang…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 S. 1 InsO).
500 IN 170/23
Amtsgericht Düsseldorf, 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur Beschlussfassung über eine Veräußerung der gesamten Gegenstände des Geschäftsbetriebs, insbesondere des gesamten Warenbestands bzw zur Freigabe an den Schuldner zur Verwertung derselben
bestimmt auf
Mittwoch, 27.03.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 170/23
Amtsgericht Düsseldorf, 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der A…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 170/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Harman Jit Singh, handelnd unter Harman Jit Singh e.K. eingetragen im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 8125, geboren am 07.07.1976, Girmes Kreuz Straße 16, 41564 Kaarst
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 05.12.2024. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 170/23
Amtsgericht Düsseldorf, 07.11.2024
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