Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SIOUX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52638
EUID
DEM1114.HRB52638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 206/20
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Lewin Berner
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Termine & Fristen
Fristende Beschwerde
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIOUX GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Lewin Berner durch Beschluss festgesetzt. Der vollständige Festsetzungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht dem Beschwerdeberechtigten die sofortige Beschwerde oder die befristete Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung bzw. Veröffentlichung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 206/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIOUX GmbH, Ludwigstraße 182a, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52638), vertr. d.: Lewin Berner, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Ma…
Geschäftsnummer: 8 IN 206/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIOUX GmbH, Ludwigstraße 182a, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52638), vertr. d.: Lewin Berner, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.09.2026.
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