Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sissay & Ruhland Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Glockenspitz 323, 47809 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 15513
EUID
DER1402.HRB15513
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 38/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Schriftliche Gläubigerversammlung
19.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung von Wohnungs-, Teil- und Grundstückseigentum und dessen Vermietung und Verpachtung mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sissay & Ruhland Immobilien GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren gestellt. Stichtag für die Abhaltung dieser Versammlung ist der 19.08.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen. Im Mittelpunkt steht die Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zur Abgeltung von Ansprüchen aus Organhaftung gemäß § 64 GmbHG gegen den Geschäftsführer Herrn Stefan Ruhland. Einzelheiten zum Antrag sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld einsehbar. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15513 eingetragenen Sissay & Ruhland Immobilien GmbH, Glockenspitz 323, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Frau Nadja Sissay, Eichendorffstr. 21, 40668 Meerbusch und Herrn…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15513 eingetragenen Sissay & Ruhland Immobilien GmbH, Glockenspitz 323, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Frau Nadja Sissay, Eichendorffstr. 21, 40668 Meerbusch und Herrn Stefan Ruhland, Glockenspitz 323, 47809 Krefeld
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 19.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zur Abgeltung der Ansprüche aus Organhaftung gemäß § 64 GmbHG gegen den Geschäftsführer Herr Stefan Ruhland zwischen dem Insolvenzverwalter der Schuldnerin und Herrn Stefan Ruland,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 22.07.2025 verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 38/20
Amtsgericht Krefeld, 29.07.2025
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