Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sizin Market GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Markgrafstr. 5, 30419 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218660
EUID
DEP2305.HRB218660
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 712/19 - 7-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste
Adresse
Küsterstraße 8, 30519 Hannover
Telefon
0511 6069260
Termine & Fristen
Stichtag Stellungnahmen
22.09.2025
Beschlussdatierung Vergütung
25.11.2025
Beschlussdatierung Schlussverteilung
25.11.2025
Schlusstermin
26.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Lebensmitteln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Das mündliche Verfahren zur Anhörung über den Vergütungsantrag ist aufgehoben worden. Der Stichtag für die Einreichung von Stellungnahmen wurde auf den 22.09.2025 bestimmt. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 26.01.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 68.536,54 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 101.492,80 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 …
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 22.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die …
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. West…
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Diesem Betrag wurden Zuschläge für "Sanierung" in Höhe von 75% und "Buchhaltung" in Höhe von 25% hinzugerechnet.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
909 IN 712/19 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sizin Market GmbH, Markgrafstraße 5, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 218660), vertr. d.: Bircan Idi-Dastan, Neue Landstr. 7a, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste, Küsterstraße 8, 30519 Hannover, Tel.: 0511 6069260, Fax: 0511 60 69 266 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 68.536,54 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 101.492,80 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 25.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.