Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SJ Bau Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38486
EUID
DEU1104.HRB38486
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/548 IN 116/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tim Brune
Adresse
Königstraße 17, 01097 Dresden
Telefon
0351 20536 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
18.06.2024 , 15:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.08.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
18.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SJ Bau Verwaltungs GmbH ist am 18.06.2024 um 15:40 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Tim Brune ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 19.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 18.09.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/548 IN 116/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SJ Bau Verwaltungs GmbH, Gartenstraße 72 a, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden, HRB 38486
vertreten durch den Geschäftsführer Sunaj Jashari
- wurde am 18.06.2024 um 15:40 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/548 IN 116/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SJ Bau Verwaltungs GmbH, Gartenstraße 72 a, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden, HRB 38486
vertreten durch den Geschäftsführer Sunaj Jashari
- wurde am 18.06.2024 um 15:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 20536 0 Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.09.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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