Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 69195
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SK-Business Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 69195
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB69195
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 110/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.07.2026 , 15:36 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 09:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2026
Berichtstermin
02.12.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
02.12.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Mobilfunkverträgen und der Handel mit Mobilfunkgeräten und Zubehör sowie die Personal- und Persönlichkeitsentwicklung (Qualifizierung von Führungskräften, Training für Vertriebssteuerung, Verkauf- und Kommunikationstraining, individuelles Personal-Coaching).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Telekommunikation
Subbranche
Mobilfunkdienste
Nebenbranche
Bildung & Forschung
Geschäftstätigkeit
Vermittlung von Mobilfunkverträgen, Handel mit Mobilfunkgeräten sowie Personal- und Führungskräfteentwicklung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 07.07.2026 um 15:36 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SK-Business Solutions GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69195 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Sascha Christoph Körber vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer bestellt. Es wurden Verfügungsverbote erlassen, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Verwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Business Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69195, ist am 07.07.2026 durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf eröffnet worden. Zuvor waren am selben Tag vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, einschließlich der Bestell…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Business Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69195, ist am 07.07.2026 durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf eröffnet worden. Zuvor waren am selben Tag vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, einschließlich der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Eröffnung des Verfahrens erfolgte am 01.10.2026 um 09:44 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, basierend auf einem am 13.05.2026 eingegangenen Antrag eines Gläubigers. Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist nun zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 02.12.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf anberaumt. In diesem Termin wird über die Person des Insolvenzverwalters, besonders bedeutsame Rechtshandlungen und unter Umständen über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse beraten und beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 18.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen und Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69195 eingetragenen SK-Business Solutions GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Christo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69195 eingetragenen SK-Business Solutions GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Christoph Körber,
ist am 07.07.2026, um 15:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 110/26
Amtsgericht Düsseldorf, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69195 eingetragenen SK-Business Solutions GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Christoph Körber,
wird wegen Zahlungsunfähi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69195 eingetragenen SK-Business Solutions GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Christoph Körber,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 09:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.12.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs d. Schuld.,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 110/26
Düsseldorf, 01.10.2026
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