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Insolvenzprofil
SK Verwaltungs GmbH1
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
von-Ardenne-Straße 27, 48703 Stadtlohn
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 15850
EUID
DER2707.HRB15850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 17/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
21.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Münster hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 9.663,23 EUR, wobei die Regelvergütung nebst einem Zuschlag von 20 % für die Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen die Gesellschafter sowie pauschalierte Auslagen und Umsatzsteuer berücksichtigt wurden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angabe der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 284.683,68 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 1.620,00 EUR zur Verfügung, was einer Quote von etwa 0,5 % entspricht. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren bis zum 21.10.2025 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis der Forderungen zu nehmen. Die Dokumente liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15850 eingetragenen SK Verwaltungs GmbH, Almsick 72, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Schülting, Estern 31, 48703 Stadtlohn
In…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15850 eingetragenen SK Verwaltungs GmbH, Almsick 72, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Schülting, Estern 31, 48703 Stadtlohn
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 9.663,23 EUR.
Es ist die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV nebst einem Zuschlag von 20 % festgesetzt worden.
Der Zuschlag ist für die Prüfung und Durchsetzung der Haftungsansprüche gegenüber den Gesellschaftern beantragt und bei der Festsetzung vollumfänglich berücksichtigt worden.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
86 IN 17/19
Amtsgericht Münster, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15850 eingetragenen SK Verwaltungs GmbH, Almsick 72, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Schülting, Estern 31, 48703 Stadtlohn
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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15850 eingetragenen SK Verwaltungs GmbH, Almsick 72, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Schülting, Estern 31, 48703 Stadtlohn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B aus.
86 IN 17/19
Amtsgericht Münster, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15850 eingetragenen SK Verwaltungs GmbH, Almsick 72, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Schülting, Estern 31, 48703 Stadtlohn
ha…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15850 eingetragenen SK Verwaltungs GmbH, Almsick 72, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Schülting, Estern 31, 48703 Stadtlohn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 284.683,68 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.620,00 EUR zur Verfügung.
Die Insolvenzgläubiger können somit mit einer Quote von etwa 0,5 % auf ihre Forderung rechnen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
86 IN 17/19
Amtsgericht Münster, 09.09.2025
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