Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
St.-Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRA 3069
EUID
DER1901.HRA3069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 75/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Marco Kuhlmann
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 10:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.01.2025
Berichtstermin
17.02.2025
Gläubigerversammlung
25.11.2025 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG ist eröffnet. Ein Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2024 wurde bezüglich der Richtigkeit des Geschäftsführers der Komplementärin berichtigt; dieser heißt korrekt Jörg Schmidt. Am 30.10.2025 wurde ein Kauf- und Übertragungsvertrag mit dem Skilift Bödefeld-au e.V. geschlossen. Ein Termin zur Behandlung dieses Vorgangs findet am 25.11.2025 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Arnsberg statt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG ist am 01.12.2024 um 10:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 19.07.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Marco Kuhlmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG ist am 01.12.2024 um 10:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 19.07.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Marco Kuhlmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 07.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.02.2025. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Kauf- und Übertragungsvertrag mit der Skilift Bödefeld-Hunau e.V. geschlossen, wofür die Zustimmung der Gläubiger benötigt wird. Hierfür ist am 25.11.2025 um 12:00 Uhr ein Termin zur Gläubigerversammlung angesetzt. Zudem wurde der Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2024 berichtigt, indem der Name des Geschäftsführers Jörg Gierse in Jörg Schmidt korrigiert wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 3069 eingetragenen Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 3069 eingetragenen Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2228 eingetragene Bödefeld-Hunau-Lift GmbH, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Schmidt, Graf-Gottfried-Straße 13b, 57392 Schmallenberg, und Herrn Stefan Franz Gierse, Graf-Gottfried-Straße 11, 57392 Schmallenberg,
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der im Rubrum des berichtigten Beschlusses benannte Geschäftsführer der Komplementärin Jörg Gierse richtigerweise
Jörg Schmidt
heißt.
52 IN 75/24
Amtsgericht Arnsberg, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 3069 eingetragenen Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftend…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 3069 eingetragenen Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2228 eingetragene Bödefeld-Hunau-Lift GmbH, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Gierse, Graf-Gottfried-Straße 13b, 57392 Schmallenberg, und Herrn Stefan Franz Gierse, Graf-Gottfried-Straße 11, 57392 Schmallenberg,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hützen Quinkert, Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
wird über dem am 30.10.2025 geschlossenen Kauf- und Übertragungsvertrag mit der Skilift Bödefeld-Hunau e.V
Termin bestimmt auf
Dienstag, 25.11.2025, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 75/24
Amtsgericht Arnsberg, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 75/24
52 IN 75/24
AMTSGERICHT ARNSBERG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 3069 eingetragenen Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertr…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 75/24
52 IN 75/24
AMTSGERICHT ARNSBERG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 3069 eingetragenen Skigebiet Bödefeld-Hunau-Lift GmbH & Co.KG, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2228 eingetragene Bödefeld-Hunau-Lift GmbH, St.Vitus-Schützenstr. 21, 57392 Schmallenberg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Gierse, Graf-Gottfried-Straße 13b, 57392 Schmallenberg, und Herrn Stefan Franz Gierse, Graf-Gottfried-Straße 11, 57392 Schmallenberg,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 10:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Marco Kuhlmann, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Arnsberg, 01.12.2024
Amtsgericht
Bannert
Richterin am Amtsgericht
52 IN 75/24
Arnsberg, 01.12.2024
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