Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Alt Salbke 6-10, 39122 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 21951
EUID
DEW1215.HRA21951
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
340 IN 142/26 (381)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Kanzlei
White & Case
Adresse
Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Telefon
0391/56307780
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.05.2026 , 10:50 Uhr
Eröffnung
31.07.2026 , 09:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2026
Gläubigerversammlung
08.10.2026 , 10:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG ist am 04.05.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Am 04.05.2026 ist über das Vermögen der SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 31.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Chri…
Am 04.05.2026 ist über das Vermögen der SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 31.07.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger ist als Insolvenzverwalter bestellt, während Rechtsanwalt Dr. Bijan Niroomand als Verfahrensbevollmächtigter fungiert. Das Verfahren wird mündlich geführt. Die Forderungsanmeldefrist endet am 10.09.2026. Eine Gläubigerversammlung findet am 08.10.2026 statt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wird sowie Forderungen geprüft werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 142/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG, Alt Salbke 6-10, 39122 Magdeburg (AG Stendal, HRA 21951), vertr. d.: 1. SKL Umschlagservice Verwaltungs GmbH, Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andrea Busch,…
340 IN 142/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG, Alt Salbke 6-10, 39122 Magdeburg (AG Stendal, HRA 21951), vertr. d.: 1. SKL Umschlagservice Verwaltungs GmbH, Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andrea Busch, OT Bölsdorf, Deichstraße 4, 39590 Tangermünde, (Kommanditistin), 1.2. Patrick Ernst, August-Str. 4, 06406 Bernburg (Saale), (Kommanditist), ist am 04.05.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/56307780, Fax: 0391/563077899, E-Mail: insomagdeburg@whitecase.com bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 31.07.2026 um 09:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG, Alt Salbke 6-10, 39122 Magdeburg, Transport, Umschlag und Lagerei von Gütern aller Art, insbesondere Schienenlogistik (AG Stendal, HRA 21951),
vertrete…
Amtsgericht Magdeburg: Am 31.07.2026 um 09:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SKL Schienen Komplex Logistik Magdeburg GmbH & Co KG, Alt Salbke 6-10, 39122 Magdeburg, Transport, Umschlag und Lagerei von Gütern aller Art, insbesondere Schienenlogistik (AG Stendal, HRA 21951),
vertreten durch:
1. SKL Umschlagservice Verwaltungs GmbH, Alt Salbke 6-10, 39122 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Andrea Busch, OT Bölsdorf, Deichstraße 4, 39590 Tangermünde, (Kommanditistin),
1.2. Patrick Ernst, Auguststr. 4, 06406 Bernburg (Saale), (Kommanditist),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Bijan Niroomand, c/o KNH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Meinekstraße 24, 10719 Berlin, . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/56307780, Fax: 0391/563077899, E-Mail: insomagdeburg@whitecase.com. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 10.09.2026. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 142/26 (381) - (31.07.2026)
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