Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 27860
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Insolvenzprofil
SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 27860
EUID
DER1202.HRB27860
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 204/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Manfred Ebbert
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH ist eröffnet worden. Im Verfahrensverlauf sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später die des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 08.04.2025 festgelegt war. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäfts…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Ebbert
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
500 IN 204/19
Amtsgericht Düsseldorf, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Ebbert
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 204/19
Amtsgericht Düsseldorf, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Ebbert
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 204/19
Amtsgericht Düsseldorf, 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27860 eingetragenen SKP Dr. Stoebe, Kern und Partner Personal- und Managementberatung GmbH, Schanzenstr. 20a, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Ebbert
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 204/19
Amtsgericht Düsseldorf, 25.02.2025
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