Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8734
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Insolvenzprofil
SKY Industrieservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8734
EUID
DER2204.HRB8734
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 519/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antragseingang
22.05.2026
Beschluss
29.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKY Industrieservice GmbH wurde durch das Amtsgericht Bochum mit Beschluss vom 29.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 22.05.2026 bei Gericht eingegangen und stammte ursprünglich von einem Gläubiger vom 15.05.2026. Das Verfahren wurde mit dem Verfahren 80 IN 865/26 verbunden. Die Geschäftszweige des Schuldners sind die Vermittlung von Zeitarbeitskräften, Arbeitnehmerüberlassung sowie die Beteiligung an Unternehmen. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 519/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8734 eingetragenen SKY Industrieservice GmbH, Glückauf-Ring 30, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guilherme De Oliveira M…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 519/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8734 eingetragenen SKY Industrieservice GmbH, Glückauf-Ring 30, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guilherme De Oliveira Mont'Alegre Jorge, Burscheider Straße 99, 51381 Leverkusen
Das hiesige Verfahren wird mit dem Verfahren 80 IN 865/26 verbunden. Das hiesige Verfahren führt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Bochum, 30.09.2026
Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 519/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8734 eingetragenen SKY Industrieservice GmbH, Glückauf-Ring 30, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guilherme De Oliveira M…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 519/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8734 eingetragenen SKY Industrieservice GmbH, Glückauf-Ring 30, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guilherme De Oliveira Mont'Alegre Jorge, Burscheider Straße 99, 51381 Leverkusen
Geschäftszweig: Vermittlung von Zeitarbeitskräften und Arbeitnehmerüberlassung sowie die Beteiligung an Unternehmen
ist der am 22.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 15.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 29.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bochum, 29.09.2026
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