Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 7525

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Sky Management GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bersröder Weg 6, 35418 Buseck
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 7525
EUID
DEM1406.HRB7525

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 166/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Matthias Wissel
Adresse
Alte Brauereihöfe, Leihgesterner Weg 37, 35392 Gießen
Telefon
0641/9488125
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2026 , 11:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb von Gaststätten, die Planung und Durchführung von Events (Veranstaltungen) inkl. umfassenden Event Management, Personalmotivation und Mental Trainung, Immobilien Service nebst Hausmeisterdienste und Objektbetreuung sowie Spieler Vermittlung im Bereich Leistungssport.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Gießen hat am 10.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Sky Management GmbH, Buseck, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Wissel bestellt worden. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, abzutreten oder darüber zu verfügen sowie Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern oder zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse bleibt bei der Antragstellerin, jedoch bedürfen die Begründung, Änderung und Beendigung der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sky Management GmbH, Gastgewerbe, Bersröderweg 6, 35418 Buseck (AG Gießen , HRB 7525), vertreten durch: Richard Ngwa, Bersröderweg 6, 35418 Buseck, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Tim Schne…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sky Management GmbH, Gastgewerbe, Bersröderweg 6, 35418 Buseck (AG Gießen, HRB 7525), vertreten durch: Richard Ngwa, Bersröderweg 6, 35418 Buseck, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Tim Schnei…

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