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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Gießen hat am 10.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Sky Management GmbH, Buseck, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Wissel bestellt worden. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, abzutreten oder darüber zu verfügen sowie Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern oder zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse bleibt bei der Antragstellerin, jedoch bedürfen die Begründung, Änderung und Beendigung der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
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