Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SL Balkonplanung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Auf der Herne 93, 45659 Recklinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRA 5088
EUID
DER2204.HRA5088
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 790/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Antragstellung
20.10.2025
Auskunft Gerichtsvollzieher
28.10.2025
Beschluss
17.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat den am 20.10.2025 eingegangenen Antrag der Vereinten IKK auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SL Balkonplanung GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Nach Feststellung des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies ergibt sich aus einer Auskunft der Gerichtsvollzieherin vom 28.10.2025, wonach angemeldete Forderungen in Höhe von 59.266,22 Euro in allen Fällen fruchtlos vollstreckt wurden. Hinweise auf eine kostendeckende Masse haben sich nicht ergeben. Ein Eigenantrag der Schuldnerin (80 IN 776/25) ist mit Beschluss vom 17.12.2025 als unzulässig abgewiesen worden. Ein Gläubiger- und Vermögensverzeichnis lag nicht vor, und die fristgerechte Mitwirkung des organschaftlichen Vertreters erfolgte nicht. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 790/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Vereinte IKK, Herzogwall 4, 45657 Recklinghausen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRA 5088 eingetragene SL Balkonplanung GmbH & Co. KG, Auf der Herne 93, 45659 Recklinghausen, gesetzlich ve…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 790/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Vereinte IKK, Herzogwall 4, 45657 Recklinghausen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRA 5088 eingetragene SL Balkonplanung GmbH & Co. KG, Auf der Herne 93, 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8260 eingetragene SL Verwaltungsgesellschaft mbH, Auf der Herne 93, 45659 Recklinghausen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Lau, Auf der Herne 93, 45659 Recklinghausen,
- Schuldnerin -
wird der am 20.10.2025 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus der eingeholten Auskunft der örtlich zuständigen Gerichtsvollzieherin vom 28.10.2025. Hieraus ist ersichtlich, dass Forderungen mit einem Gesamtvolumen von 59.266,22 Euro zur Vollstreckung angemeldet wurden, die Vollstreckung jedoch bisher in allen Fälle fruchtlos verlief. Hinweise auf eine kostendeckende Masse haben sich nach den bisherigen Ermittlungen nicht ergeben. Ein Eigenantrag der Schuldnerin (80 IN 776/25) ist mit Beschluss vom heutigen Tage als unzulässig abgewiesen worden. Ein Gläubiger- und Vermögensverzeichnis lag auch dort nicht vor. Eine fristgerechte Mitwirkung des organschaftlichen Vertreters der Schuldnerin erfolgte nicht.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Bochum, 17.12.2025
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