Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SL Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Severinstraße 62, c/o Schmitze Lang mal anders., 50678 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 114063
EUID
DER3306.HRB114063
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 124/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Marion Rodine
Adresse
Kamekestraße 20-22, 50672 Köln
Telefon
0221 29299830
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2024 , 09:51 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 08:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.09.2024
Prüfungstermin
28.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Gastwirtschaft und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 08.05.2024 um 09:51 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SL Gastro GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Marion Rodine bestellt. Die Schuldnerin ist nicht mehr verfügungsberechtigt; Verfügungen über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Den Drittschuldnern der SL Gastro GmbH ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Gastro GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 08.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Marion Rodine zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolven…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Gastro GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 08.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Marion Rodine zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß der EuInsVO geführt. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 24.04.2024. Zur Forderungsanmeldung ist eine Frist bis zum 28.09.2024 gesetzt. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 28.10.2024. Die Unterlagen werden ab dem 08.10.2024 zur Einsicht niedergelegt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 124/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB114063 eingetragenen SL Gastro GmbH, c/o Schmitze Lang mal anders, Severinstr. 62, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandro Pereira,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 124/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB114063 eingetragenen SL Gastro GmbH, c/o Schmitze Lang mal anders, Severinstr. 62, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandro Pereira, Zollstocksweg 26, 50969 Köln
ist am 08.05.2024, um 09:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 124/24
Amtsgericht Köln, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 124/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB114063 eingetragenen SL Gastro GmbH, c/o Schmitze Lang mal anders, Severinstr. 62, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 124/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB114063 eingetragenen SL Gastro GmbH, c/o Schmitze Lang mal anders, Severinstr. 62, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexandro Pereira
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt
Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 29299830, Fax: 0202 314708.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären ; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 28.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 08.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 124/24
Amtsgericht Köln, 01.08.2024
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