Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SL Tecno GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 28795
EUID
DEH1101.HRB28795
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 121/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg Schloenbach
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
28.03.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen, ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 28.03.2025 um 10:30 Uhr angeordnet worden. Zweck des Termins ist die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters, konkret die Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an die Felasto Pur GmbH (§ 160 InsO). Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 16.07.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Zudem wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters eingeräumt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO…
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 68.021,40 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Zuschläge waren in Höhe von 45 % anzusetzen. Diese sind begründet durch die Begleitung und Überwachung der Betriebsfortführung sowie die Bemühungen um eine übertragende Sanierung.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 16.07.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig…
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 16.07.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des v…
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin …
11 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 28.03.2025, 10:30 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
die Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an die Felasto Pur GmbH.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 121/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), ist am 20.09.2024 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragste…
11 IN 121/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SL Tecno GmbH, Am Gütpohl 3, 28757 Bremen (AG Bremen, HRB 28795), vertr. d.: Dr. Achim Weidmann, (Geschäftsführer), ist am 20.09.2024 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Altenwall 23, 28195 Bremen bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 20.09.2024
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