Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SLG Schütze Lichtwerbung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ochsenwerder Norderdeich 210, 21037 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 115164
Stammkapital
26.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB115164
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 340/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Friederike Leptien
Adresse
Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg
Telefon
040 - 27 14 81 16
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.09.2025 , 12:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung von Leuchtreklame, insbesondere von Werbemitteln, Beschilderungen und Außenwerbung sowie der Handel mit Waren für Werbezwecke.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Herstellung von Leuchtreklame, Werbemitteln und Außenwerbung sowie Handel mit Waren für Werbezwecke
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 15. September 2025 um 12:25 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SLG Schütze Lichtwerbung GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zugleich ist die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Friederike Leptien, bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind fortan nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 340/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SLG Schütze Lichtwerbung GmbH, die Herstellung von Leuchtreklame, insbes. von Werbemitteln, Beschilderungen und Außenwerbung etc., Ochenwerder Nordereich 210, 21037 Hamburg (AG Hamburg, HRB 115164), vertr. d.: Tanja …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 340/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SLG Schütze Lichtwerbung GmbH, die Herstellung von Leuchtreklame, insbes. von Werbemitteln, Beschilderungen und Außenwerbung etc., Ochenwerder Nordereich 210, 21037 Hamburg (AG Hamburg, HRB 115164), vertr. d.: Tanja Bengtsson-Stobbe (Geschäftsführerin), ist am 15.9.2025 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Friederike Leptien, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg, Tel.: 040 - 27 14 81 16 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 340/26
Amtsgericht Hamburg, 15.09.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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