Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 31479
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smart-Apart GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nierstefeldstr. 77, 44329 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 31479
EUID
DER2402.HRB31479
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 40/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.05.2024 , 09:45 Uhr
Eröffnung
08.08.2024 , 10:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.09.2024
Berichtstermin
24.10.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.06.2026
Prüfungsterin
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Anmietung, Renovierung und Möblierung von Wohnungen und deren Weitervermietung unter einer einheitlichen Marke einschließlich Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleitungen für Mieter.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Apart GmbH sind am 16.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marvin Bauernfeult. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 7 bis Nr. 12 im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 10.06.2026. Am 01.06.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Apart GmbH wurde am 08.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 16.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Eröffnung erfolgte auf An…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Apart GmbH wurde am 08.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 16.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 18.04.2024. Gläubiger mussten ihre Forderungen bis zum 26.09.2024 anmelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 24.10.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde am 01.06.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, was auf eine bevorstehende Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens hindeutet. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen (Nr. 7 bis 12) geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für Widersprüche der 10.06.2026 war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstr. 77, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst, Am Sch…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstr. 77, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst, Am Schilfpark 3 c, 21029 Hamburg
Geschäftszweig: die Anmietung, Renovierung und Möbilierung von Wohnungen und deren Weitervernietung unter einer einheitlichen Marke einschließlich Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen für Mieter
ist am 16.05.2024, um 09:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 40/24
Amtsgericht Dortmund, 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstraße 77, 44329 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst,
Am Schilfpark …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstraße 77, 44329 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst,
Am Schilfpark 3 c, 21029 Hamburg
werden die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 7 bis Nr. 12 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
251 IN 40/24
Amtsgericht Dortmund, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstraße 77, 44329 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst,
Am Schilfpark …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstraße 77, 44329 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst,
Am Schilfpark 3 c, 21029 Hamburg
ist am 01.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
251 IN 40/24
Amtsgericht Dortmund, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstr. 77, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst, Am Schilfpark 3 c, 21029 Hamburg
Geschäfts…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31479 eingetragenen Smart-Apart GmbH, Nierstefeldstr. 77, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Edyta Stanislawa Wisst, Am Schilfpark 3 c, 21029 Hamburg
Geschäftszweig: die Anmietung, Renovierung und Möbilierung von Wohnungen und deren Weitervernietung unter einer einheitlichen Marke einschließlich Erbringung und Vermittlung von Servicedienstleistungen für Mieter
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.08.2024, um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 40/24
Amtsgericht Dortmund, 08.08.2024
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