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Insolvenzprofil
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Der Handel mit festen und flüssigen Brenn- und Kaftstoffen sowie AdBlue und Mineralölen aller Art, die Ausführung von Tankschutzarbeiten, die Ausgabe von Tankkarten, der Betrieb von Tankstellen sowie Transportdienstleistungen mit Tank- und Stückgutfahrzeugen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirtz Energie + Mineralöl GmbH ist anhängig. Im Laufe des Verfahrens sind verschiedene Beschlüsse ergangen. Zunächst wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß den §§ 21, 63, 64 InsO. Gegen die Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die sofortige Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
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