Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smart-Bau & Montage GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Marktplatz 28, 84367 Tann
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 12204
EUID
DED2404V.HRB12204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 450/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Timo Plessow
Adresse
Ringstraße 26, 84347 Pfarrkirchen
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
23.07.2026
Stellungnahmefrist Vergütung
03.08.2026
Einwendungsfrist Schlusstermin
27.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung von Gebäuden im Rohbau, Montage von Gebäuden in Fertigbauweise, Verputzarbeiten und Maschinenverleih sowie sämtliche Tätigkeiten im Baugewerbe mit Ausnahme von Bauträgertätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Bau & Montage GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Royes Robert. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 26 - 29). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Bau & Montage GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Royes Robert aus Regensburg. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Bau & Montage GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Royes Robert aus Regensburg. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 26 - 29). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 23.07.2026 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt. Zudem hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung beantragt und Zuschläge in Höhe von 10 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Eine Stellungnahme dazu ist bis spätestens 03.08.2026 möglich.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Bau & Montage GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Royes Robert. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im Tabellenblatt 26-29 geprüft, wobei die Betei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Bau & Montage GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Royes Robert. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im Tabellenblatt 26-29 geprüft, wobei die Beteiligten bis zum 23.07.2026 Gelegenheit hatten, widerspruch einzulegen. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht; Stellungnahmen waren bis zum 03.08.2026 möglich. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis konnten bis zum 27.10.2026 erhoben werden. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt. Den Forderungen in Höhe von 239.252,69 € steht ein Massebestand von 32.028,34 € gegenüber, aus dem vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Bau & Montage GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut (HRB 12204). Der Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz vertritt die Schuldnerin. Zunächst wurde ein Verfahrensbevollmächtigter, Rechtsanwalt Royes Robert, genannt. Später trat R…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart-Bau & Montage GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut (HRB 12204). Der Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz vertritt die Schuldnerin. Zunächst wurde ein Verfahrensbevollmächtigter, Rechtsanwalt Royes Robert, genannt. Später trat Rechtsanwalt Timo Plessow als Insolvenzverwalter auf, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft; die Frist zum Widerspruch endete am 23.07.2026. Ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung einschließlich Zuschlägen wurde gestellt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 03.08.2026 bestand. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen endete am 27.10.2026. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Massebestand belief sich auf 32.028,34 €, gegenüber Forderungen in Höhe von 239.252,69 €. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind gemäß § 54 InsO vorrangig zu begleichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-Ludwig-Stra…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 450/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-L…
IN 450/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg
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In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 10 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.08.2026 gegeben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 450/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-L…
IN 450/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, insbesondere von der Verfolgung der Ansprüche gegen den Geschäftsführer Wierzbicki abzusehen
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 239.252,69 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 32.028,34 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 450/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-L…
IN 450/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart-Bau & Montage GmbH, Marktplatz 28, 84367 Tann, vertreten durch den Geschäftsführer Wierzbicki Bartlomiej Eugeniusz
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 12204
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Royes Robert, Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timo Plessow, Ringstraße 26, 84347 Pfarrkirchen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.09.2026
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