Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smart Fibres Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Bodeufer 5, 06502 Thale
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8395
EUID
DEW1215.HRB8395
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
340 IN 352/24 (361)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2024 , 14:00 Uhr
Eröffnung
29.11.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.01.2025
Gläubigerversammlung
06.02.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Entwicklung von industriellen Zulieferprodukten, insbesondere Kunststofferzeugnissen, Vliesstoffen und Composite Materialien, der Erwerb, die Pachtung oder Verpachtung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen oder Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen oder Gesellschaften, die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Smart Fibres Solutions GmbH ist am 18.09.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.
Am 18.09.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Smart Fibres Solutions GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 29.11.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Da…
Am 18.09.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Smart Fibres Solutions GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 29.11.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird mündlich geführt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 09.01.2025. Eine Gläubigerversammlung findet am Donnerstag, den 06.02.2025 um 10:00 Uhr im Saal 24 des Amtsgerichts Magdeburg statt. In dieser Versammlung wird unter anderem über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über verschiedene Angelegenheiten gemäß der Insolvenzordnung beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 352/24 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Smart Fibres Solutions GmbH, Am Bodeufer 5, 06502 Thale (AG Stendal, HRB 8395), vertr. d.: Claus Fochler, OT Bad Suderode, Friedrichsdorfstraße 31, 06485 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 18.09.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung d…
340 IN 352/24 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Smart Fibres Solutions GmbH, Am Bodeufer 5, 06502 Thale (AG Stendal, HRB 8395), vertr. d.: Claus Fochler, OT Bad Suderode, Friedrichsdorfstraße 31, 06485 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 18.09.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 29.11.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Smart Fibres Solutions GmbH, Am Bodeufer 5, 06502 Thale, unselbständige Zweigniederlassung: Gewerbepark 7- 9, 36160 Dipperz,
Handel und Entwicklung von industriellen Zulieferprodukten, insbesondere Kunstst…
Amtsgericht Magdeburg: Am 29.11.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Smart Fibres Solutions GmbH, Am Bodeufer 5, 06502 Thale, unselbständige Zweigniederlassung: Gewerbepark 7- 9, 36160 Dipperz,
Handel und Entwicklung von industriellen Zulieferprodukten, insbesondere Kunststofferzeugnissen, Vliesstoffen und Composite Materialien, der Erwerb, die Pachtung oder Verpachtung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen oder Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen oder Gesellschaften, die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten (AG Stendal, HRB 8395),
vertreten durch:
Claus Fochler, OT Bad Suderode, Friedrichsdorfstraße 31, 06485 Quedlinburg, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 09.01.2025. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 06.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 352/24 (361) - (29.11.2024)
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