Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smart Real Estate Verwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bleichpfad 66, 47799 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 15856
EUID
DER1402.HRB15856
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 32/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.02.2025
Frist zur Stellungnahme
18.05.2026
Vertagung Gläubigerversammlung
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von Immobilien und die Immobilienverwaltung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Real Estate Verwaltung GmbH ist anhängig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 32.222,69 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 4,1 % zur Verfügung. Der Termin für die abschließende Gläubigerversammlung wurde vom 20.05.2026 auf den 22.06.2026 vertagt und findet im schriftlichen Verfahren statt. Dieser dient der Anhörung zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Festsetzung der Vergütung. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.05.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht dem besonderen Prüfungstermin. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch eingehen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Real Estate Verwaltung GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 28.02.2025 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin für eine abschließende G…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Real Estate Verwaltung GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 28.02.2025 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung ursprünglich auf den 20.05.2026 angesetzt und später auf den 22.06.2026 vertagt; dieser findet im schriftlichen Verfahren statt und dient unter anderem der Anhörung zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO sowie der Erörterung der Schlussrechnung. Später wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten Gelegenheit bis zum 18.05.2026 zur Stellungnahme gegeben wurde. Schließlich hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angabe des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 32.222,69 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 4,1 % zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Blei…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Bleichpfad 66, 47799 Krefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 32.222,69 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 4,1 % zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
92 IN 32/18
Amtsgericht Krefeld, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Blei…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Bleichpfad 66, 47799 Krefeld
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters und des vorl. Insolvenzverwalters
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 32/18
Amtsgericht Krefeld, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Blei…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Bleichpfad 66, 47799 Krefeld
wird der Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung vom 20.05.2026 auf den 22.06.2022 vertagt. Dieser findet im schriftlichen Verfahren statt.
Dieser dient nunmehr zur Anhörung zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO, nachdem sich die Massearmut herausgestellt hat,
- der erforderliche Kostenvorschuss für die Fortsetzung des Verfahrens beträgt 4.000,00 EUR -,
zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Die Beteiligten können sich schriftlich bis zum Termin äußern.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters sind beantragt worden.
92 IN 32/18
Amtsgericht Krefeld, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Blei…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 32/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15856 eingetragenen Smart Real Estate Verwaltung GmbH, Heinrich-Malina-Str. 108, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolaos Chrysos, Bleichpfad 66, 47799 Krefeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
92 IN 32/18
Amtsgericht Krefeld, 28.01.2025
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