Einstellung des Verfahrens Brandenburg HRB 12763

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Insolvenzprofil

Smart Soil Technologies GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12763
EUID
DEG1309.HRB12763

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 196/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Ulrike Sythes
Adresse
Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam

Termine & Fristen

Eröffnung
19.01.2024 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2024
Prüfungstermin
10.04.2024 , 10:30 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Soil Technologies GmbH ist am 19. Januar 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die Verfahren mit den Aktenzeichen 6.50 IN 196/23 und 6/50 IN 192/23 sind unter dem Aktenzeichen 6.50 IN 196/23 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Sythes bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 11.03.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 10. April 2024 statt. Am 19.11.2025 hat die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

6.50 IN 196/23 (Geschäftsnummer) Amtsgericht Potsdam Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Soil Technologies GmbH, Am Lückefeld 85, 15831 Blankenfelde-Mahlow Geschäftszweig: Technologie/Chemie HRB 12763 Neuruppin wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 19. Januar 2024, um 17 Uhr das Insolvenz…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Soil Technologies GmbH (Registergericht: AG Neuruppin HRB 12763 NP), Am Lückefeld 85, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shefaat Mohammad, Pätzer Straße 11, 12359 Berlin hat die Verwalterin am 19.11.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß …

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