Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smart Soil Technologies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12763
EUID
DEG1309.HRB12763
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 196/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ulrike Sythes
Adresse
Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam
Termine & Fristen
Eröffnung
19.01.2024 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2024
Prüfungstermin
10.04.2024 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Soil Technologies GmbH ist am 19. Januar 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die Verfahren mit den Aktenzeichen 6.50 IN 196/23 und 6/50 IN 192/23 sind unter dem Aktenzeichen 6.50 IN 196/23 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Sythes bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 11.03.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 10. April 2024 statt. Am 19.11.2025 hat die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 196/23
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Smart Soil Technologies GmbH, Am Lückefeld 85, 15831 Blankenfelde-Mahlow
Geschäftszweig: Technologie/Chemie
HRB 12763 Neuruppin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 19. Januar 2024, um 17 Uhr das Insolvenz…
6.50 IN 196/23
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Smart Soil Technologies GmbH, Am Lückefeld 85, 15831 Blankenfelde-Mahlow
Geschäftszweig: Technologie/Chemie
HRB 12763 Neuruppin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 19. Januar 2024, um 17 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Verfahren mit den Aktenzeichen 6.50 IN 196/23 und 6.50 IN 192/23 werden unter dem Aktenzeichen 6.50 IN 196/23 verbunden.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Ulrike Sythes, Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Mittwoch, 10. April 2024, um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 19. Januar 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Smart Soil Technologies GmbH (Registergericht: AG Neuruppin HRB 12763 NP), Am Lückefeld 85, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shefaat Mohammad, Pätzer Straße 11, 12359 Berlin
hat die Verwalterin am 19.11.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Smart Soil Technologies GmbH (Registergericht: AG Neuruppin HRB 12763 NP), Am Lückefeld 85, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shefaat Mohammad, Pätzer Straße 11, 12359 Berlin
hat die Verwalterin am 19.11.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
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