Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smart Solution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
An den Erlen 42, 66978 Clausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32624
EUID
DET3403V.HRB32624
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 60/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.07.2024 , 14:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.11.2024
Berichtstermin
22.11.2024
Prüfungstermin
11.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Vertrieb, Handel, Planung und Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH ist anhängig. Am 11.07.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Liebaug zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Amtsgericht Pirmasens am 28.02.2025 beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 11.04.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete oder geänderte Forderungen bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle liegt zur Einsicht aus. Am 11.02.2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 08.11.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.11.2024. Im weite…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 08.11.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.11.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der hierfür maßgebliche Stichtag wurde auf den 11.04.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen solche Forderungen bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle liegt zur Einsicht aus. Zudem wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, …
1 IN 60/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), ist am 11.07.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, Fax: 0681 - 3090456, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschä…
1 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschä…
1 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschä…
1 IN 60/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Liebaug festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.02.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.026,84 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 31,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 9 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 24.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 60/24: Über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2…
1 IN 60/24: Über das Vermögen der Smart Solution GmbH, Beratung,Handel,Planung u. Dienstleistungen im Bereich von Automatisierungslösungen für Immobilien, An den Erlen 42, 66978 Clausen, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 32624), vertr. d.: Torsten Becker, An den Erlen 42, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, Fax: 0681 - 3090456, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 04.09.2024
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