Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SMB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Herforder Straße 130, 33609 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 44962
EUID
DER2101.HRB44962
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 932/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Geese
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Antragstellung
07.10.2025
Eröffnung
03.02.2026 , 13:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2026
Einsichtnahme Unterlagen
02.04.2026
Prüfungstermin
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beteiligung als persönlich haftende, geschäfsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der MySolartec GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMB GmbH ist am 03.02.2026 um 13:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 07.10.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Geese ernannt worden. Rechtsanwältin Dr. Birte Meister ist zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt worden, deren Aufgabenbereich die Prüfung der Forderungen der MySolartec GmbH & Co. KG umfasst und in dem Bereich sie allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters hat. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.04.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 02.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld nieder. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 932/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44962 eingetragenen SMB GmbH, Herforder Str. 130, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brusk Alma,
wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meis…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 932/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44962 eingetragenen SMB GmbH, Herforder Str. 130, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brusk Alma,
wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungen der MySolartec GmbH & Co. KG. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 932/25
Amtsgericht Bielefeld, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 932/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44962 eingetragenen SMB GmbH, Herforder Str. 130, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brusk Alma,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 0…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 932/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44962 eingetragenen SMB GmbH, Herforder Str. 130, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brusk Alma,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.02.2026, um 13:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 932/25
Bielefeld, 03.02.2026
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