Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 79803
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smile Me up GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niederrheinstraße 16, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 79803
EUID
DER1101.HRB79803
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 140/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
31.10.2025
Prüfungsstichtag
16.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Zahnschienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smile Me up GmbH, Niederrheinstr. 16, 40474 Düsseldorf, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 31.1organisch.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smile Me up GmbH wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 140/20 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79803 eingetragen und hat ihren Sitz in Düsseldorf. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsfü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smile Me up GmbH wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 504 IN 140/20 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79803 eingetragen und hat ihren Sitz in Düsseldorf. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Melih Coskun. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die frühere Bekanntmachung vom 12.09.2025 war der Prüfungsstichtag der 31.10.2025. In der späteren Bekanntmachung vom 11.06.2026 wird ein neuer Prüfungsstichtag für nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 16.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen, falls eine Forderung bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79803 eingetragenen Smile Me up GmbH, Niederrheinstr. 16, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Melih Coskun,
wird angeordnet:
Die…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79803 eingetragenen Smile Me up GmbH, Niederrheinstr. 16, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Melih Coskun,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 140/20
Amtsgericht Düsseldorf, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79803 eingetragenen Smile Me up GmbH, Niederrheinstr. 16, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Melih Coskun,
wird die Prüfung der…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 140/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79803 eingetragenen Smile Me up GmbH, Niederrheinstr. 16, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Melih Coskun,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 140/20
Amtsgericht Düsseldorf, 11.06.2026
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