Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG mit Sitz in Ergolding ist am 13.06.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Saponjic. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.07.2024 schriftlich anzumelden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 10 - 15) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 07.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG ist am 13.06.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Landshut eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Saponjic bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgeforde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG ist am 13.06.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Landshut eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Saponjic bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.07.2024 anzumelden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Eine Gläubigerversammlung hat die Beibehaltung des Verwalters beschlossen sowie ein Treuhandkonto bei der UniCredit Bank AG eingerichtet. Zudem wurde die Zustimmung zum Verkauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung an eine nahestehende Person für 4.000,00 € netto zzgl. USt beantragt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; gegen diese kann bis zum 07.11.2025 widersprochen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 281/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG, Ringstraße 1, 84030 Ergolding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Smith Food Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Tina
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-…
IN 281/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG, Ringstraße 1, 84030 Ergolding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Smith Food Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Tina
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11935
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Gastronomie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.06.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 22.08.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.04.2024 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 281/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG, Ringstraße 1, 84030 Ergolding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Smith Food Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Tina
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergerich…
IN 281/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG, Ringstraße 1, 84030 Ergolding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Smith Food Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Tina
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11935
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 07.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 281/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG, Ringstraße 1, 84030 Ergolding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Smith Food Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Tina
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht …
IN 281/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG, Ringstraße 1, 84030 Ergolding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Smith Food Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Tina
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11935
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Die Gläubigerversammlung beschließt die Beibehaltung des Verwalters (§§ 56,57 InsO).
2. Für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde folgendes Treuhandkonto eingerichtet:
Institut: UniCredit Bank AG - HypoVereinsbank, Kontonummer: 43099531, BLZ: 70020270
IBAN: De56 7002 0270 0043 0995 31, BIC: HYVEDEMMXXX
Kontoinhaber: RA Saponjic w/ SMITH FOOD & CATERING GmbH & Co. KG
Die Gläubigerversammlung beschließt, das Treuhandkonto beizubehalten sowie zur Hinterlegungsstelle gemäß § 149 InsO zu bestimmen.
3. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO allgemein Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert zu führen sowie ebenso zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits gerichtlich oder außergerichtlich Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen.
4. Entscheidung der Gläubigerversammlung darüber, ob dem Verkauf der im Eigentum der Insolvenzschuldnerin stehenden Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung an Herrn Karl-Hans Smith, Käthe-Kollwitz-Ring 46, 84030 Ergolding, der als nahestehende Person im Sinne des § 138 InsO eine besonders interessierte Person im Sinne des § 162 InsO ist, zu einem Kaufpreis in Höhe von 4.000,00 € netto zzgl. 19 % Ust zugestimmt wird,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.08.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 07.08.2024
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