Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SML Filterungsservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 18791
EUID
DER2713.HRB18791
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
74 IN 34/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Abbas Awada
Adresse
Konrad-Adenauer-Platz 10, 40210 Düsseldorf
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.03.2024
Prüfungsstichtag
18.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SML Filterungsservice GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 26.03.2024 einberufen, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, darunter einen Prozessfinanzierungsvertrag mit der LEGIAL AG und die Aufnahme eines ruhenden Prozesses gegen die FiltaFry Deutschland GmbH. Später wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der entsprechende Prüfungsstichtag für diesen Prozess ist der 18.11.2025. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18791 eingetragenen SML Filterungsservice GmbH, Schiffahrter Damm 1, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Awada, Konrad-Adenauer-Platz…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18791 eingetragenen SML Filterungsservice GmbH, Schiffahrter Damm 1, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Awada, Konrad-Adenauer-Platz 10, 40210 Düsseldorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Bechlussfassung über den vom Insolvenzverwalter mit der LEGIAL AG geschlossenen Prozessfinanzierungsvertrag sowie die Aufnahme des ruhenden Prozesses vor dem Landgericht Münster - Az. 18 O 214/22 - mit einer Klageforderung über 200.000,00 EUR gegenüber der FiltaFry Deutschland GmbH sowie deren Geschäftsführer Johannes Bernardus Antonius van Aalst, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 19.02.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 34/22
Amtsgericht Münster, 07.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18791 eingetragenen SML Filterungsservice GmbH, Schiffahrter Damm 1, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Awada, Wittmannstr. 2, 59071…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 34/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18791 eingetragenen SML Filterungsservice GmbH, Schiffahrter Damm 1, 48145 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Awada, Wittmannstr. 2, 59071 Hamm
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
74 IN 34/22
Amtsgericht Münster, 07.10.2025
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