Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 20707
EUID
DEG1312.HRB20707
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 8/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
01.09.2025
Prüfungstermin
29.09.2025
Prüfungstermin
09.12.2025
Prüfungstermin
10.03.2026
Schlusstermin
23.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt: Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei für einen Teil der Forderungen ein Widerspruchsfrist bis zum 10.0_3.2026 bzw. nach weiteren Bekanntmachungen bis zum 09.12.2025 festgesetzt ist. Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2025 anzumelden. Die Vergütung des Verwalters wurde bereits festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse 619.835,92 EUR beträgt. Ein Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen ist am 06.02.2025 gestellt worden. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen findet am 23.03.2026 statt. Die Summe der anerkannten Forderungen, die an der Verteilung teilnehmen, beträgt 342.785,85 €, wobei eine Quote von 100 % ausgeschüttet werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner
findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Die Summe der anerkannten F…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner
findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Die Summe der anerkannten Forderungen, welche an der Verteilung teilnehmen, beträgt 342.785,85 €. Auf die vorbezeichneten Forderungen kann ein Betrag in Höhe von 100 % ausgeschüttet werden. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.50 IN 8/23, Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt …
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 619.835,92 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 25 % als Degressionsausgleich festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 21 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 8/23, Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung d…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 23.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2026, 6.50 IN 8/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen i…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10.03.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2026, 6.50 IN 8/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner hat der Verwalter am 06.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschläg…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner hat der Verwalter am 06.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 25. Juli 2025, 6.50 IN 8/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO zur Teilnahme am Insolv…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2025 bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt ab dem 10.09.2025 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 29.09.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
6.50 IN 8/23, Amtsgericht Potsdam, 25. Juli 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen i…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 29.09.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 25. Juli 2025, 6.50 IN 8/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner, Wilhelm-Pieck-Straße 3, 15749 Mittenwalde wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SMV-Scheunemann Metallverarbeitung GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 20707), Am Spitzberg 2, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hübner, Wilhelm-Pieck-Straße 3, 15749 Mittenwalde wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.12.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. November 2025, 6.50 IN 8/23
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