Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
amavido GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 36162
EUID
DEG1312.HRB36162
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 135/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
25.03.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
05.09.2025
Schlusstermin
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amavido GmbH ist beim Amtsgericht Potsdam anhängig. Zunächst wurden Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt sowie Anträge auf Festsetzung der Mindestvergütung und der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 25.03.2025 und zum 05.09.2025 gesetzt wurden. Der Verwalter teilte mit, dass die vorhandene Masse nicht ausreiche, um die Verfahrenskosten zu decken. Daraufhin wurde ein Schlusstermin zur Anhörung der Gläubiger zwecks Zahlung eines Massekostenvorschusses sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und Erörterung der Schlussrechnung auf den 09.03.2026 bestimmt. Das Verfahren ist schließlich mangels Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurde die Vergütung des Verwalters Rec…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 6.090,35 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 68 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 135/22, Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin hatte der Verwalter mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, die Ver…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin hatte der Verwalter mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken.
Der Schlusstermin zur:
Anhörung der Gläubiger zwecks Zahlung eines Massekostenvorschusses, § 207 InsO
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
bestimmt auf den 09.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2026, 6.70 IN 135/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgese…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts Potsdam eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 135/22, Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amavido GmbH, c/o COCONATSPACE, Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig wurde mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amavido GmbH, c/o COCONATSPACE, Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig wurde mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 26. Mai 2026, 6.70 IN 135/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten For…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 05.09.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 30. Juli 2025, 6.70 IN 135/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten For…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 25.03.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 20. Februar 2025, 6.70 IN 135/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin hat der Verwalter am 03.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Mindestvergütung …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin hat der Verwalter am 03.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Mindestvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 10. April 2025, 6.70 IN 135/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin hat der Verwalter am 03.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
amavido GmbH, c/o COCONATSPACE (Registergericht: Potsdam HRB 36162), Klein Glien 25, 14806 Bad Belzig, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Calzone, Emser Str. 84, 12051 Berlin hat der Verwalter am 03.04.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 10. April 2025, 6.70 IN 135/22
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