Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SN Projektbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bismarckstraße 87, 41061 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16567
EUID
DER1504.HRB16567
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 75/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Budnik
Adresse
Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.08.2025 , 14:09 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 08:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.12.2025
Prüfungstermin
30.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Planungsleistungen im Bauwesen einschließlich Architektenleistungen, die Projektentwicklung sowie die Durchführung aller damit verbundenen Dienstleistungen und die Ausführung aller Arbeiten der Gewerke Maurer und Betonbauer, Straßenbauer, Installateur und Heizungsbauer, Akustik- und Trockenbau, Bautentrocknung, Bodenverlegung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Rollladen und Jalousien, Estrichverlegung, Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, Holz- und Bautenschutz, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Parkettverlegung sowie Raumausstattung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SN Projektbau GmbH mit Sitz in Mönchengladbach ist am 01.10.2025 um 08:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag der Schuldnerin ging am 11.08.2025 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Budnik bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.1erm 2025 unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.12.2025. Zuvor wurden am 25.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet, unter anderem die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sowie ein Verfügungssverbot für die Schuldnerin. Am 08.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer drohenden Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 75/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16567 eingetragenen SN Projektbau GmbH, Bismarckstraße 87, 41061 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias N…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 75/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16567 eingetragenen SN Projektbau GmbH, Bismarckstraße 87, 41061 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Nolden,
ist am 25.08.2025, um 14:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Budnik, Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 75/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 75/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16567 eingetragenen SN Projektbau GmbH, Bismarckstraße 87, 41061 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Nolden, Sch…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 75/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16567 eingetragenen SN Projektbau GmbH, Bismarckstraße 87, 41061 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Nolden, Schillerstr. 62, 41061 Mönchengladbach
ist am 08.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
32 IN 75/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 75/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16567 eingetragenen SN Projektbau GmbH, Bismarckstraße 87, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Nolden, Schillerstraße 62, 41061 Mönchengladbach,
wird…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 75/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16567 eingetragenen SN Projektbau GmbH, Bismarckstraße 87, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Nolden, Schillerstraße 62, 41061 Mönchengladbach,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 08:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Budnik, Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach, Telefon: 02161 63984891, Fax: 0216163984899.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
32 IN 75/25
Mönchengladbach, 01.10.2025
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