Betrieb einer Kaffeerösterei und eines Bistros und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Café
Nebenbranche
Lebensmittel & Getränke
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Kaffeerösterei und eines Bistros
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Snackcafé & Kaffeerösterei Oelsnitz/Erzgebirge UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.09.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Milimonka von der USMP Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB bestellt worden. Der Verwalter hat die Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen, ausgenommen an die Schuldnerin. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.11.2026 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 29.12.2026 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1182/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Snackcafé & Kaffeerösterei Oelsnitz/Erzgebirge UG (haftungsbeschränkt), Untere Hauptstraße 3, 09376 Oelsnitz/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 34341
vertreten durch den Geschäftsführer Roy Griebel
erge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 1182/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Snackcafé & Kaffeerösterei Oelsnitz/Erzgebirge UG (haftungsbeschränkt), Untere Hauptstraße 3, 09376 Oelsnitz/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 34341
vertreten durch den Geschäftsführer Roy Griebel
ergeht am 29.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Gastronomie und Lebensmittel) wird am 29.09.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank Milimonka
USMP Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB
Rochlitzer Straße 19
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 495000 80
Telefax: 0371 495000 89
Email geschäftlich: inso@usmp-kanzlei.de
Website: www.usmp-kanzlei.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.11.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.12.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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