Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 31.03.2026 festgelegt wurde. Später wurde die Schlussverteilung beschlossen und das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt. Der Insolvenzverwalter hat ein verfügbares Verteilungsvolumen von 19.953,31 € angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 75.779,84 € zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 17.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin können Widersprüche gegen Forderungen, die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Zudem wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der…
59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), soll die Schlussvertei…
59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herbert Feigl, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 19.953,31 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 75.779,84 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 18.05.2026
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59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung …
59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO aF). Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 17.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 18.05.2026
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59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin…
59 IN 119/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOC.Heavy Events Work and Event Performance UG (haftungsbeschränkt), Auf der Spitze 7, 06308 Klostermansfeld (AG Stendal, HRB 21520), vertr. d.: René Katzorke, Siebigeröder Str. 48, 06308 Klostermansfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 10.12.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 18.05.2026
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