Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kählert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Große Steinstraße 82, 06108 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 205447
EUID
DEW1215.HRB205447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 53/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.01.2024
Beschluss Stellungnahme Vergütung
15.07.2025
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
15.07.2025
Stichtag nachträgliche Forderungen
25.08.2025
Festsetzung Vergütung
04.09.2025
Aufhebung des Verfahrens
23.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel mit Getränken aller Art. Das Unternehmen kann auch Lebensmitteleinzelhandels- geschäfte sowie Betriebe auf aem Gastronomiesektor betreiben. Lotto-Toto, Rubellosverkauf und Reisevermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH ist am 23.12.2025 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann am 10.01.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 15.07.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 25.08.2025 festgelegt. Für die Verteilung waren 10.260,14 € verfügbar, während Insolvenzforderungen in Höhe von 17.649,99 € zu berücksichtigen waren. Die Vergütung des Verwalters wurde am 04.09.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 53/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), ist am 23.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
De…
59 IN 53/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), ist am 23.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: 1. Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 10.01.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmass…
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: 1. Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 10.01.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Halle (Saale), 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 21.03.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, …
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesch…
59 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 10.260,14 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 17.649,99 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 53/23. In dem Insolvenzverfahren Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 04.09.…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 53/23. In dem Insolvenzverfahren Kählert GmbH, Barfüßer Straße 7, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205447), vertr. d.: Ulla Hohnstock, Ernst-Thälmann-Str. 20, 06420 Könnern, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 04.09.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 21.03.2025. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.09.2025.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.