Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Söhn Haustechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Dümmelsweg 1, 56299 Ochtendung
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 20833
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2210V.HRB20833
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 66/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 13:10 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.10.2026
Berichtstermin
30.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Haustechnik sowie der Handel, Vertrieb, Planung, Installation, Reparatur und Wartung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen nebst allen damit verbundenen organisatorischen Aufgaben.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Haustechnik sowie Handel, Installation, Reparatur und Wartung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH ist am 09.06.2026 um 13:10 Uhr mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin verbunden worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mayen einlegen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH ist am 09.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt. Am 01.08.2026 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Forderungen sin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH ist am 09.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt. Am 01.08.2026 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Forderungen sind bis zum 12.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.10.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH ist am 01.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 09.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Nada Nasser zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung wurde sie auch zur endgültigen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH ist am 01.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 09.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Nada Nasser zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung wurde sie auch zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 12.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.10.2026. Am 01.09.2026 hat die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 66/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH, Dümmelsweg 1, 56299 Ochtendung (AG Koblenz, HRB 20833), vertr. d.: Willi Hoffart, Vulkanstr. 3, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordne…
7 IN 66/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH, Dümmelsweg 1, 56299 Ochtendung (AG Koblenz, HRB 20833), vertr. d.: Willi Hoffart, Vulkanstr. 3, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail: www.kkn.law., Internet: www.kreplin-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 09.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 66/26 .
Über das Vermögen Söhn Haustechnik GmbH, Dümmelsweg 1, 56299 Ochtendung (AG Koblenz HRB 20833), vertreten durch:
Willi Hoffart, Vulkanstr. 3, 56637 Plaidt (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, wird am 01.08.2026 um 12:00 Uhr d…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 66/26 .
Über das Vermögen Söhn Haustechnik GmbH, Dümmelsweg 1, 56299 Ochtendung (AG Koblenz HRB 20833), vertreten durch:
Willi Hoffart, Vulkanstr. 3, 56637 Plaidt (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach, wird am 01.08.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail: www.kkn.law., Internet: www.kreplin-partner.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 12.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 30.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung der beiden verfahrenseinleitenden Beschlüsse gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 03.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH, Dümmelsweg 1, 56299 Ochtendung (AG Koblenz, HRB 20833),
vertreten durch:
Willi Hoffart, Vulkanstr. 3, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
hat die Insolvenzverwalterin …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Söhn Haustechnik GmbH, Dümmelsweg 1, 56299 Ochtendung (AG Koblenz, HRB 20833),
vertreten durch:
Willi Hoffart, Vulkanstr. 3, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
hat die Insolvenzverwalterin mit Bericht vom 01.09.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56727 Mayen, 02.09.2026
Das Amtsgericht - Abt. 7
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