Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SÖKO die naturboden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 177907
EUID
DEK1101.HRB177907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 12/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
13.03.2025 , 10:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Berichtstermin
06.06.2025
Prüfungstermin
06.06.2025
Masseunzulänglichkeit
05.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit Naturfußböden (Holz, Stein, Fliesen) aller Art einschließlich deren Verlegung sowie der Handel mit Farbe und Putz für die Wandgestaltung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÖKO die naturboden GmbH sind verschiedene gerichtliche Schritte erfolgt. Am 15.01.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm erfolgt. Das allgemeine Verfügungsverbot wurde der Schuldnerin auferlegt. Am 13.03.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 06.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.06.2025. Später ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÖKO die naturboden GmbH ist am 13.03.2025 um 10:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.05.2025. Der Stichtag für den Beri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÖKO die naturboden GmbH ist am 13.03.2025 um 10:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.06.2025. Am 05.06.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer,
ist am 05.06.…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer,
ist am 05.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 12/25
Amtsgericht Hamburg, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer, Arnkielstraße 7, 22769 Hamburg
Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer, Arnkielstraße 7, 22769 Hamburg
Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Naturfoßboden (Holz, Stein, Fliesen) aller Art einschließlich deren Verlegung sowie der Handel mit Farbe und Putz für die Wandgestaltung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.03.2025, um 10:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 12/25
Amtsgericht Hamburg, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer
Gesc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer
Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Naturfoßboden (Holz, Stein, Fliesen) aller Art einschließlich deren Verlegung sowie der Handel mit Farbe und Putz für die Wandgestaltung.
ist am 15.01.2025, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 12/25
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer,
Ges…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 177907 eingetragenen SÖKO die naturboden GmbH, Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Söfjer,
Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Naturfußboden (Holz, Stein, Fliesen) aller Art einschließlich deren Verlegung sowie der Handel mit Farbe und Putz für die Wandgestaltung.
ist am 15.01.2025, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 12/25
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2025
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